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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69938
Monitoring naturschutzrechtlicher Maßnahmen im Straßenbau
Autoren |
W. Stein |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Straße und Autobahn 66 (2015) Nr. 12, S. 861-868, 4 B, 2 T, zahlr. Q
Eine neue Straße darf aufgrund der europäischen Vorschriften des Arten- und Gebietsschutzes nur gebaut werden, wenn sie keine erheblichen Beeinträchtigungen der geschützten Arten beziehungsweise Lebensräume nach sich ziehen kann und die zugehörigen Vermeidungs- und landschaftspflegerischen Maßnahmen mit hoher Prognosesicherheit wirksam sein werden. In Zweifelsfällen ist die Wirksamkeit dieser Maßnahmen mithilfe eines Monitorings zu überwachen. Um die Inhalte und Abläufe des Monitorings sowie dessen Schnittstellen zu standardmäßig durchgeführten Kontrollen zu spezifizieren, hat der FGSV-Arbeitsausschuss "Landschaftsgestaltung" einen neuen Arbeitskreis gebildet.