Detailergebnis zu DOK-Nr. 70020
Der lange Weg zum Elektromobilitätskonzept (Teile 1 bis 3)
Autoren |
R. Schubert |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 12, S. 324-330 / 61 (2016) Nr. 1, S. 22-26, 3 B, 30 Q / 61 (2016) Nr. 2, S. 31-37, 49 Q
Am 12. Juni 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vom 5. Juni 2015 in Kraft getreten. Es schafft die Voraussetzungen, beim gebührenpflichtigen Parken Gebührenermäßigungen für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Außerdem wird der Verordnungsgeber ermächtigt, Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu schaffen und Regelungen zu ihrer amtlichen Kennzeichnung zu treffen. Das Gesetz ist der entscheidende Schritt auf dem langen und mühevollen Weg, für Elektrofahrzeuge Vorrechte im Straßenverkehr zu erreichen. Bereits am 19. August 2009 hat die damalige Bundesregierung den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität verabschiedet. Ziel dieses nach wie vor gültigen Plans ist es, die Forschung und Entwicklung, die Marktvorbereitung sowie die Markteinführung von Elektrofahrzeugen mit Batterien voranzubringen. Seither und beginnend mit dem Konjunkturpaket II für die Jahre 2009 bis 2011 fördert die Bundesregierung den Ausbau und die Marktvorbereitung der Elektromobilität. Am 3. Mai 2010 hat die amtierende Bundeskanzlerin in Berlin die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) ins Leben gerufen. Der Teil 1 behandelt die Vorgeschichte ab 2009, der zweite Teil die Vorgeschichte ab 2012 und der dritte Teil die Entwicklung bis 2014.