Detailergebnis zu DOK-Nr. 70019
Betriebsrisiko im Fokus - Neues zum Anwendungsbereich der VO 1370/2007 im Bereich von Bussen und Straßenbahnen
Autoren |
C. Jürschik |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 33 (2015) Nr. 9, S. 52-54, 47 Q
Die EU-Verordnung (VO) 1370/2007 hat im Bereich der Busse und Straßenbahnen zwei große Anwendungsfelder: Dienstleistungskonzessionen und Inhouse-Geschäfte. Denn Dienstleistungsaufträge gemäß der Vergaberichtlinien sind in diesem Bereich nach den Vorschriften der Vergaberichtlinien zu vergeben (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007). Zur schwierigen Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession hat sich mit Beschluss vom 25.03.2015 das OLG Koblenz geäußert. Ein Beschluss, der sich in die Rechtsprechungspraxis der Vergabenachprüfungsinstanzen einreiht und den Fokus auf das Einnahmenrisiko im Spannungsfeld zu den Ausgleichsleistungen legt. Neuigkeiten zum Anwendungsbereich der VO 1370/2007 gibt es aber auch für das Inhouse-Geschäft.