Detailergebnis zu DOK-Nr. 70022
Tipps und Tricks für das Verfassen von Einwendungen
Autoren |
J. Gaßner |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
mobilogisch! 36 (2015) Nr. 4, S. 23-27, 3 B, 2 Q
Einwendungen sind Bestandteil und Kern der Öffentlichkeitsbeteiligung und von zunehmender Wichtigkeit. Das zeigt sich nicht zuletzt an den vielschichtigen Bemühungen der Vorhabenträger, schon frühzeitig den Dialog mit Betroffenen und potenziellen Einwendern zu suchen. Freiwillige Beteiligungsforen erlauben es dem Vorhabenträger aber nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung abzusehen. Wann immer diese anläuft, ist insbesondere aufseiten der Einwender ein umsichtiges Vorgehen erforderlich. Wie dieses erfüllt werden kann und worauf beim Verfassen von Einwendungen zu achten ist, ist Gegenstand des Beitrags, der sich im Wesentlichen auf die Anforderungen von Einwendungen gegen planfeststellungsbedürftige Vorhaben bezieht, wie etwa Autobahnen oder Hochspannungsleitungen. Dem Vorhabenträger ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht so unliebsam, wie einige vermuten mögen. Erhält er durch sie doch die Gelegenheit, sämtliche widerstreitenden Interessen gebündelt präsentiert zu bekommen und darauf reagieren zu können. Den dadurch erhaltenen Wissensvorsprung nutzt er nicht selten, um mit solchen Einwendern in Verhandlungen zu treten, deren Belange die Vorhabenrealisation behindern können. So kommt es in der Praxis häufig vor, dass Einwender nach Übersendung ihrer Einwendung vonseiten des Vorhabenträgers zu einem Gespräch eingeladen werden, damit dieser deren Verhandlungsbereitschaft ausloten kann.