Detailergebnis zu DOK-Nr. 70239
Nachrechnung bestehender Stahl- und Verbundbrücken - Restnutzung
Autoren |
K. Geißler S. Krohn |
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Sachgebiete |
15.1 Belastungen und Belastungsannahmen 15.2 Stahlbrücken 15.3 Massivbrücken |
Bremen: Fachverlag NW im Carl Schünemann Verlag, 2016, 50 S., 60 B, 31 T, 52 Q (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Brücken- und Ingenieurbau H. B 123). - ISBN 978-3-95606-222-3
Ziel des Forschungsvorhabens war es, den Verbesserungsbedarf für Ermüdungsnachweise gemäß Nachrechnungsrichtlinie zu identifizieren und darauf aufbauend Anpassungs- und Ergänzungsvorschläge zu formulieren sowie weiteren Forschungsbedarf zu benennen. Da die Gesamtheit aller für den Ermüdungsnachweis an Stahl- und Verbundbrücken in Frage kommenden Nachweisverfahren und Anwendungsfälle sehr umfangreich ist, wurden Untersuchungen zu den verschiedenen Nachweiskonzepten an einer repräsentativen Auswahl vorhandener Straßenbrücken durchgeführt und hieraus entsprechende Verbesserungsvorschläge für die Regelungen der Nachrechnungsrichtlinie abgeleitet. Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse stichpunktartig beschrieben. Die Verwendung von bauwerksspezifischen Daten (zum Beispiel Daten aus Verkehrszählungen) kann die Nachweisgenauigkeit erheblich verbessern. Um das Nachweiskonzept der Nachrechnungsrichtlinie in Stufe 3 nachhaltig zu verbessern, wird die Einführung eines messdatenbasierten Schadensäquivalenzfaktors lambda(Index meas) vorgeschlagen. Mithilfe dieses Faktors könnten bauwerksspezifische Daten aus einfachen Dehnungsmessungen am Bauwerk unter Berücksichtigung des prognostizierten Verkehrszuwachses in den Nachweis eingehen und erheblich zur Verbesserung der Nachweisgenauigkeit beitragen. Die Anwendung des Strukturspannungskonzepts ist nur zu empfehlen, wenn einige Punkte berücksichtigt werden. Da Stahlbrücken im Straßenbrückenbau häufig große Stützweiten aufweisen, erscheint es lohnenswert, mithilfe von Vergleichsrechnungen für verschiedene Systeme und Stützweiten eine einfache Ausschlussregelung auf Grundlage der Brückenklassen 60 und 60/30 zu entwickeln, bei welcher der Ermüdungsnachweis in Haupttragrichtung generell entfallen kann.