Detailergebnis zu DOK-Nr. 70366
Die neue UVP-Änderungsrichtlinie: Konsequenzen für eine Bauleitplanung?
Autoren |
W. Wende |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 30 (2016) Nr. 1, S. 33-36, 2 B, zahlr. Q
Ausgelöst durch neue Vorgaben in der EU-UVP-Änderungsrichtlinie werden derzeit das deutsche UVP-Gesetz und weitere fachrechtliche Normen novelliert. In diesem Zusammenhang sind auch die Vorgaben des Baugesetzbuchs zu ändern und an die EU-Vorgaben anzupassen. Der Beitrag zeigt einen ersten Impuls über möglichen Änderungsbedarf auf. Dabei spielen neue Schutzgüter, Anforderungen an das Screening und an den Umwelt- beziehungsweise UVP-Bericht sowie neue Aspekte im Zusammenhang mit dem UVP- beziehungsweise UP-Verfahren eine hervorgehobene Rolle. Die neue UVP-Änderungsrichtlinie (UVP-ÄndRL) der EU ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten und wird für die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten der EU, so auch in Deutschland, einen Bedarf an rechtlichen Änderungen nach sich ziehen. Der Fokus liegt dabei zunächst auf Neuerungen und Anpassungen im deutschen UVP-Gesetz (UVPG). Aber auch im Baugesetzbuch (BauGB) und im entsprechenden Fachrecht, wie beispielsweise dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), werden Änderungen ausgelöst. Der Beitrag soll in einem ersten Ansatz die Konsequenzen für das Baurecht in Deutschland aufzeigen. Dabei können an dieser Stelle noch nicht alle Details beleuchtet werden, gleichwohl wird versucht, die wesentlichen Neuerungen für das BauGB aufzuzeigen und zu diskutieren.