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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70605
Erschließungsbeitrag für nicht in gesetzliche Baulast fallende Erschließungsanlagen: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.2015 zu BauGB §§ 123 I, 125 I, III, 127 I, II Nr. 1, 128 III Nr. 2, 133 III; NRWStrWG § 45
Autoren | |
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Sachgebiete |
2.1 Baukosten 3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 35 (2016) Nr. 11, S. 776-779
Die Gemeinden dürfen Erschließungsbeiträge für nicht in ihre gesetzliche Baulast fallende Erschließungsanlagen dann erheben, wenn sie durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem gesetzlichen Baulastträger die Baulast übernommen haben; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Baulast lediglich eine Grenzkorrektur im Bereich des Übergangs einer Kreis- in eine Gemeindestraße betrifft. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage A.straße im Gemeindegebiet der Beklagten.