Detailergebnis zu DOK-Nr. 71611
Leitfaden für den Entwurf von innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (ländliche und städtische Hauptverkehrsstraßen) (Forschungsprojekt VSS 2011/107)
Autoren |
R. Baier A. Stahel S. Michel R. Wimmer M. Liebi R. Klostermann |
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Sachgebiete |
0.13 Handbücher, Grundlagenwissenschaften 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.10 Entwurf und Trassierung |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2016, 131 S., 56 B, 4 T, 207 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1590)
Der Entwurf von Hauptverkehrsstraßen ist eine klassische Ingenieuraufgabe: unterschiedliche, teilweise widersprüchliche Anforderungen müssen in einem Gesamtbauwerk zusammengeführt werden, das funktional und gestalterisch überzeugt sowie ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Die übergeordnete verkehrliche Verbindungsfunktion muss mit den städtebaulichen-gestalterischen, den lokalen verkehrlichen, sicherheitstechnischen und umweltrechtlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Der Entwurf von Hauptverkehrsstraßen ist ein Prozess der Abwägung und Zusammenführung der unterschiedlichen Nutzungsanforderungen. Aufgrund der zunehmend komplexer werdenden Aufgabenstellung, die unterschiedliche Kompetenzen erfordert, ist der Entwurf von Hauptverkehrsstraßen heute eine Aufgabe, die in der Regel eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert, wobei die verkehrlich-betrieblichen sowie städtebaulich-gestalterischen Anforderungen in einem gemeinsamen und integralen Straßenraumentwurf umgesetzt werden. Folgende Grundsätze für den Entwurf von Hauptverkehrsstraßen in der Schweiz werden definiert: Ausgleich der Nutzungsansprüche anstreben, nachfrage- und angebotsorientierte Planung abwägen, Verkehrsqualität und Verkehrsablauf aller Verkehrsteilnehmenden beachten, von Fassade zu Fassade planen, angrenzende Bebauung mitdenken, Ortsbilder aufwerten und Identität stärken, hohe Sicherheit anstreben, Straßen für alle bauen, Umwelt und Umfeld schützen, Zukunftstauglichkeit sicherstellen, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis anstreben und Betroffene einbeziehen und gut informieren.