Detailergebnis zu DOK-Nr. 71625
Warum die Einführung der blauen Plakette nicht aufgeschoben werden darf
Autoren |
C. Hornberg M. Droß M. Salomon |
---|---|
Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Immissionsschutz 22 (2017) Nr. 1, S. 18-21, 23 Q
Die Stickoxidbelastung in den Städten, insbesondere an verkehrsreichen Standorten, zählt zu den großen Herausforderungen in der Luftreinhaltung. Bei der Feinstaubproblematik konnte die Einführung der Umweltzone maßgeblich zur Belastungsminderung beitragen. Nunmehr ist eine Fortentwicklung der Umweltzone erforderlich, damit auch die NOx-Belastungen deutlich vermindert werden können. Deshalb sollten im Bundesrecht die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Städte die blaue Plakette einführen können. Nicht nur aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes besteht erheblicher Handlungsbedarf, sondern auch, um ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie zu verhindern. Die Einführung der blauen Plakette wäre außerdem ein Signal an die Industrie, die Abgasreinigung und die Entwicklung emissionsarmer Fahrzeuge ernsthaft voranzubringen. Sie kann darüber hinaus einen wichtigen Schritt hin zu einer Verkehrswende darstellen, die neben dem Klima- und Gesundheitsschutz auch die Verbesserung der Lebensqualität in den Städten als Ziel verfolgen sollte.