Detailergebnis zu DOK-Nr. 71626
Vier Jahrzehnte Immissionsschutzrecht
Autoren |
A. Schink |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 36 (2017) Nr. 6, S. 337-346, 166 Q
Das Immissionsschutzrecht ist vor etwas mehr als vier Jahrzehnten in Kraft getreten. Mit seinem auf Schutz und Vorsorge gerichteten intermedialen Ansatz war es das erste umfassende Umweltschutzgesetz. Es ist heute vor allem auch EU-rechtlich geprägt. Der Beitrag zeigt Entwicklungen und wesentliche Strukturelemente des Immissionsschutzrechts auf und fragt danach, wo im Regelungsinstrumentarium und in der Anwendung Probleme bestehen. Blau geworden ist der Himmel über der Ruhr und anderswo. Dies ist - neben wirtschaftlichen Entwicklungen, wie dem weitgehenden Zusammenbruch der Montanindustrie und der Stilllegung von Anlagen in den neuen Bundesländern - auch eine wesentliche Folge des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG), das am 21.03.1974 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Es gilt als das erste Umweltgesetz, dass nicht nur einmedial den Schutz eines einzelnen Umweltmediums bezweckt, sondern umfassend Menschen und die Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen und diesen vorbeugen soll (vergleiche § 11 BImSchG). Das Immissionsschutzrecht ist damit mehr als ein Anlagenzulassungsgesetz. Es geht darüber weit hinaus, weil es nicht nur vor Gefahren und Belästigungen schützt, die von Industrieanlagen für Menschen und die Umwelt ausgehen, sondern darüber hinaus dem Entstehen solcher Gefahren entgegenwirken soll. Überdies überschreitet es den Bereich der Anlagenzulassung deutlich, denn es nimmt nicht nur Einfluss auf die Planung von Gewerbe- und Industrieanlagen sowie von Verkehrswegen, sondern auch auf den Produktionsprozess von umweltbelastenden Maschinen und Geräten. Umweltbelastungen durch Industrie und Verkehr sind seit Inkrafttreten des BImSchG erheblich gesunken.