Detailergebnis zu DOK-Nr. 71967
Klagen gegen die Zulassung von Vorhaben wegen eines Fehlers bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
Autoren |
T. Bunge |
---|---|
Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 31 (2017) Nr. 1, S. 37-48, zahlr. Q
Bis vor etwa zehn Jahren hatten Klagen gegen die Zulassung UVP-pflichtiger Vorhaben nach deutschem Recht nur selten Erfolg, wenn sie allein auf Fehler der Behörde im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung gestützt wurden. Auch das 2006 erlassene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), mit dem bestimmte Vorgaben des Umweltvölker- und des europäischen Rechts umgesetzt wurden, änderte daran zunächst wenig. Inzwischen ist es jedoch - aufgrund mehrerer Urteile des Gerichtshofs der EU und eines Beschlusses der Parteien der Aarhus-Konvention aus dem Jahr 2014 - deutlich anspruchsvoller gefasst. Die nunmehr geltenden Vorschriften haben zur Folge, dass die Gerichte solchen Klagen mittlerweile häufiger als früher stattgeben. Damit tragen sie zugleich zur Effektivität der Umweltverträglichkeitsprüfung bei. Allerdings sind auch nach der Novelle des UmwRG im November 2015, mit der vor allem § 4 UmwRG neu gefasst wurde, zahlreiche Einzelheiten unklar und umstritten. Der Artikel umreißt zunächst die Entwicklung der letzten 20 Jahre und befasst sich anschließend mit zwei Themen: der Interpretation des § 4 Abs. 1 UmwRG, der explizit UVP-Fehler anspricht, sowie der Möglichkeit der Behörde, Defizite im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung nachträglich zu korrigieren. Die Grundlage bildet dabei die eben genannte Novelle; die späteren Änderungen vom November 2016 und vom Frühjahr 2017 konnten nicht berücksichtigt werden.