Detailergebnis zu DOK-Nr. 71966
Die Baunutzungsverordnung als Maßstab für den Lärmschutz: Entwicklungsgeschichte und Diskussionsstand
Autoren |
F.M. Rauch |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Immissionsschutz 22 (2017) Nr. 1, S. 12-17, 2 B, 3 T, 24 Q
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) legt mit der Definition von Wohngebieten und anderen schutzbedürftigen Gebieten die Grundlagen für den Lärmschutz fest. Die DIN 18005 gibt mit Orientierungswerten entsprechende Maßstäbe in der Bauleitplanung anhand von Lärmpegeln vor. Bebauungspläne sind so zu interpretieren, dass für ein Gebiet im Jahr des Inkrafttretens die jeweiligen Bestimmungen der BauNVO gelten und erhalten bleiben, auch wenn die BauNVO später geändert wird. Insofern erhalten die Eigentümer in dem betreffenden Gebiet eine gewisse Rechtssicherheit. Die Entwicklung der letzten rund 100 Jahre in diesem Bereich zeigt nicht nur den Wandel im Verständnis von Stadt- und Bauplanung, sondern auch beim Immissionsschutz. Während anfangs die Gewerbe- und Industrieansiedlung, später die Wohnbebauung im Vordergrund standen, richtet sich die gegenwärtige Aufmerksamkeit auf die Schaffung und Erhaltung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse für die Menschen. Mit der geplanten Novellierung des Baugesetzbuchs eröffnen sich dabei Chancen und Risiken für den Lärmschutz.