Detailergebnis zu DOK-Nr. 71998
Aktuelle Empfehlungen und Vorgaben zur Verwendung gebietseigener Gehölze in der freien Natur; Zertifizierungsproblematik
Autoren |
M. Konnert |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Landschaftstagung 2017, 18. und 19. Mai 2017 in Veitshöchheim. Köln: FGSV Verlag, 2017, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 002/118) 11 S., 3 B, 1 T, zahlr. Q
In Deutschland werden jährlich viele Millionen Bäume und Sträucher in der freien Landschaft, an Waldrändern und im Siedlungsbereich ausgebracht, die zum Teil hier erzeugt, zum Teil aber auch aus anderen Ländern importiert werden. Zum Schutz der heimischen Biodiversität wurde 2009 im § 40 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eine Regelung eingeführt, nach der ab 2020 keine gebietsfremden Herkünfte in der freien Natur ausgebracht werden dürfen. Der Aufbau einer ökonomisch tragfähigen Produktion von gebietseigenen Gehölzen in Deutschland ist daher notwendig. Die praktische Umsetzung der Vorschriften zu gebietseigenen Gehölzen ist schwierig, weil nur die Verwendung, nicht aber die Kontrolle der Produktion und des Inverkehrbringens geregelt wird. Diese soll durch private Zertifizierungssysteme erfolgen. Wichtige Bestandteile dieser Zertifizierungssysteme werden dargestellt und deren praktische Umsetzung am Beispiel Bayerns eingehend diskutiert. Dabei wird auch ein Vergleich mit den Regelungen des Forstvermehrungsgutgesetzes, das für die Ausbringung von Baumarten im Wald gilt, angestellt.