Detailergebnis zu DOK-Nr. 72078
Der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 - Verfahren, Schwerpunkte und zentrale Ergebnisse im Überblick
Autoren |
H. Haßheider J. Monse |
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Sachgebiete |
2.5 Programme 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) |
Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 88 (2017) Nr. 1, S. 21-38, 4 B, 1 T, 10 Q
Der letzte Bundesverkehrswegeplan - kurz BVWP - stammt aus dem Jahr 2003, der vorhergehende wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1992 beschlossen. Seit der Aufstellung des letzten Bundesverkehrswegeplans haben sich die politischen und verkehrlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Aus diesem Grund wurde ein neuer Bundesverkehrswegeplan erarbeitet, der im August 2016 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde. Der nun vorliegende BVWP 2030 stellt wichtige verkehrspolitische Weichen für den Planungshorizont bis 2030. Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für die Finanzierung von Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege, auf die sich demnach der BVWP fokussiert. Diese umfassen Bundesautobahnen und Bundesstraßen - zusammen als Bundesfernstraßen bezeichnet -, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen. Die deutschen See- und Binnenhäfen, die Flughäfen sowie die Güterverkehrszentren zählen nicht zu den Bundesverkehrswegen. Planung, Bau und Unterhaltung dieser Anlagen erfolgen durch Länder, Kommunen oder private Betreiber. Der Bund ist jedoch zuständig für die Anbindung dieser Anlagen an das Netz der Bundesverkehrswege und stellt hierfür Mittel zur Verfügung.