Detailergebnis zu DOK-Nr. 72325
Das Verhältnis zwischen vorhabenbezogenem Bebauungsplan und Durchführungsvertrag
Autoren |
M. Reicherzer |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 36 (2017) Nr. 16, S.1233-1238
Die Beziehungen zwischen vorhabenbezogenem Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und dem Durchführungsvertrag werfen in der juristischen Beratungspraxis vielfältige praktische Probleme auf, die bislang nur zum Teil in der Rechtsprechung und Literatur behandelt werden und bei denen mangels höchstrichterlicher Klärung immer noch Rechtsunsicherheit besteht. Hier soll folgenden in der Beratungspraxis erheblichen Fragestellungen nachgegangen werden: Muss der VEP zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt werden? Welche Auswirkungen haben Rechtsverstöße gegen den Durchführungsvertrag auf den Bebauungsplan und die Baugenehmigung? Wie ist bei der Transaktion eines Projekts mit vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu verfahren? Für die Beantwortung wird zunächst versucht, das gesetzliche Regelungsbild des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nachzuzeichnen. Anschließend werden die Antworten auf die Fragen aus dem gesetzlichen Regelungsbild abgeleitet. Zur Frage der Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Durchführungsverpflichtung liegt ein aktuelles Urteil des BVerwG vom 09.02.2017 vor, dessen Inhalt kritisch hinterfragt wird. Es werden Vorschläge für den möglichst rechtssicheren Umgang mit den genannten Problemstellungen für die Beratungspraxis unterbreitet. Das Regelungsmodell des vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht bekanntlich aus drei miteinander zum Teil verwobenen Komponenten: Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und Durchführungsvertrag. Während der vorhabenbezogene Bebauungsplan den Rechtsrahmen des baulich im Plangebiet zulässigen festsetzt, wird durch den Durchführungsvertrag die Planrealisierung gewährleistet.