Detailergebnis zu DOK-Nr. 73340
Gebührenerhebung bei kommunalen Busbahnhöfen: Überblick über rechtliche Vorgaben bei der Bemessung der Gebührenhöhe
Autoren |
L. Fiedler T. Perabo |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Verkehr und Technik 71 (2018) Nr. 6, S. 210-214, 12 Q
Busbahnhöfe sind ein zentrales Infrastrukturelement der straßengebundenen Personenbeförderung. In den Begriffen des PBefG nehmen sie die Funktion einer "Haltestelle" ein und ermöglichen als Fixpunkt einer Linie den Aus- und Zustieg von Fahrgästen. Der seit seiner Liberalisierung stark anwachsende Fernlinienverkehr hat den Stellenwert dieser Infrastruktur nochmals in den Blickpunkt gebracht und Diskussionen zur Zuständigkeit für die Schaffung neuer Haltestellen(kapazitäten) und Rechtsstreitigkeiten zur Lokalisierung von Busbahnhöfen und Nutzungsbedingungen ausgelöst. Der Beitrag befasst sich mit dem drittgenannten Aspekt und behandelt schwerpunktmäßig die öffentlich-rechtliche Regelung der Nutzung von Busbahnhöfen unter besonderer Beachtung der Gebührenfestlegung und aktueller Rechtsprechung. Die bestehenden Busbahnhöfe werden zumeist von der Gemeinde selbst oder von gemeindlich kontrollierten Stellen betrieben. Die Bestimmung der Benutzungsgebühr für die Nutzung eines gemeindlichen Busbahnhofs unterliegt in hohem Maße gesetzlichen Vorgaben. Möchte die Gemeinde das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und insbesondere den großen administrativen Aufwand, der einer Unwirksamkeitserklärung der Gebührensatzung folgen kann, vermeiden, ist die Kalkulation mit Bedacht zu erstellen. Benutzungsgebühren eignen sich vor allem nicht zur Generierung zusätzlicher Haushaltsmittel oder zur Erweiterung des Stellenplans. Da - was aus Platzgründen nur angedeutet werden konnte - die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte im Wege der Billigkeitskontrolle den gleichen Prinzipien wie bei der Gebührenerhebung unterliegt, zeigt sich die Wahl eines privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses in diesem Aspekt nicht als wesentlich vorteilhafter.