Detailergebnis zu DOK-Nr. 73415
Eine besondere Herausforderung für die Brückenbauer
Autoren |
H.M. Bossert S. Etter A. Bacchetta A. Wicki |
---|---|
Sachgebiete |
15.2 Stahlbrücken |
Straße und Verkehr 104 (2018) Nr. 1-2, S. 24-29, 13 B
Die neue Verkehrsführung und die Maßnahmen zum Hochwasserschutz erforderten die Erstellung von sieben neuen Brücken und einer neuen Überführung in Emmen (Kanton Luzern). Insbesondere die Aufweitung der Kleinen Emme mit einem zweiten Gerinne im Mündungsbereich führte zu einer Ansammlung von neuen Brückenbauwerken auf engstem Raum, die das Herz jedes Brückenbauers höherschlagen lässt. Die Kleine Emme wird von drei neuen Straßenbrücken überquert: In Fließrichtung gesehen sind es die Obere Zollhausbrücke, die Untere Zollhausbrücke und die zweifeldrige Reussbühlbrücke, die beide Arme des Flusses im Mündungsbereich überspannt. Die Zollhausbrücken ersetzen zwei Stahlbetonbrücken, die abgebrochen wurden, um den Gerinnequerschnitt unter den Brücken zu vergrößern. Es handelt sich um sehr schlanke, einfeldrige Rahmenbrücken aus Stahlbeton, die auf Großbohrpfählen fundiert sind. In Feldmitte sind die kräftig vorgespannten Brückenplatten 1,30 m dick, was etwa 1/28 der Spannweiten von jeweils rund 45 m entspricht. Optisch wird die Schlankheit durch den trapezförmigen Querschnitt der Brückenplatte betont, bei dem die Dicke seitlich stark reduziert wird. Wahrgenommen wird hauptsächlich die Höhe des Konsolkopfs. Die zahlreichen Werkleitungen sind in einer Längsnut in der Brückenplatte angeordnet und stören das elegante Erscheinungsbild der Brücken nicht. Zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit auch während der Bauzeit mussten die Brückenplatten mit einem stützenfreien, obenliegenden Lehrgerüst erstellt werden. Die Reussbühlbrücke liegt etwas weiter flussabwärts, im Mündungsbereich der Kleinen Emme mit neu zwei Gerinnen.