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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73515

Grundfragen des straßenrechtlichen Nutzungsregimes - Straßenrecht im Zeichen des Klimawandels: Referate zweier Forschungsseminare des Arbeitskreises "Straßenrecht" am 19./20. September 2016 und am 18./19. September 2017 in Bonn

Autoren
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
3.9 Straßenverkehrsrecht
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht

Bremen: Fachverlag NW im Carl Schünemann Verlag, 2018, 66 S., 32 B, 26 T, zahlr. Q, Anhang (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Straßenbau H. S 119). - ISBN 978-3-95606-372-5. - Online-Ressource: verfügbar unter: http://bast.opus.hbz-nrw.de

Die sieben Beiträge des Berichts dokumentieren die 7 Referate zweier Forschungsseminare des Arbeitskreises "Straßenrecht. Die Themen waren: "Grundfragen des straßenrechtlichen Nutzungsregimes" und "Straßenrecht im Zeichen des Klimawandels". M. Burgi (Uni München) verdeutlicht in seinem Beitrag, dass Wirtschaftsteilnehmer die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze seit jeher nicht nur zum Transport von Waren und Dienstleistungen, also in klassischer Weise zum Verkehr, sondern auch als Ort der eigentlichen Wertschöpfung nutzen. L. Knappe (Uni Bonn) weist nach, dass die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie auch im Rahmen des Straßenbaus große Bedeutung erlangt haben. Auch die Straßenbauverwaltung ist nicht von der Beachtung wasserrechtlicher Vorgaben befreit. M. Sauthoff (OVG MV) diskutiert die juristische Konstruktion des Anliegergebrauchs im Lichte der neueren verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zum Eigentumsgrundrecht. M. Rodi (Uni Greifswald) charakterisiert den Verkehrssektor als zentrales Problemfeld für das Gelingen der Energiewende und liefert einen Überblick zu den zahlreichen Instrumenten, über welche die Verkehrspolitik für die Erreichung klimapolitischer Ziele bereits heute verfügt. R. Numberger kritisiert die neuere Rechtsprechung der bayerischen Verwaltungsgerichte zur Feinstaubrichtlinie. R. Schenk (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof) hingegen verteidigt die ergangenen Gerichtsentscheidungen. Das Unionsrecht verpflichte die Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass überall in ihren Gebieten und Ballungsräumen die maßgeblichen Grenzwerte unter anderem für Feinstaub eingehalten würden. U. im Brahm (Ministerium NRW) schließlich bietet Einblicke in die gesteigerte Bedeutung von Radschnellwegen im neueren Straßenrecht und schildert unterschiedliche Handlungsansätze, um den Bau von Radschnellwegen zu unterstützen.