Detailergebnis zu DOK-Nr. 73905
Das Verhältnis von via publica und via privata
Autoren |
S. Frühinsfeld |
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Sachgebiete |
0.1 Straßengeschichte 3.0 Gesetzgebung |
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2017, 338 S., zahlr. Q (Berliner Schriften zur Rechtsgeschichte Bd. 7). - ISBN 978-3-8487-2046-0
In der Arbeit geht es um das Verhältnis von öffentlichen Straßen und privaten Wegen, die beide als via bezeichnet werden. Unterschiede und Gemeinsamkeiten werden aus einer entwicklungsgeschichtlichen und einer juristisch-dogmatischen Perspektive untersucht. Ausgangspunkt sind die Erschließung des Raumes, die dafür aufgestellten Vorgaben des Gemeinwesens und die Gestaltungsspielräume von Privaten. Unterschiede und Gemeinsamkeiten öffentlicher und privater Straßen werden aus der juristischen Perspektive untersucht und insbesondere anhand des Rechtsschutzes für die Berechtigten und für die Nutzer aufgezeigt. Quellen für diese Untersuchung enthalten vor allem das Gesetzgebungswerk Justinians aus der Zeit von 529-534 n. Chr., in dem überwiegend die Rechtsansichten aus der Blütezeit von etwa 150 v. Chr. bis 250 n. Chr. enthalten sind, sowie die Gaius-Institutionen aus den Jahren 160/161 n. Chr. Erste rechtliche Regelungen zu den Wegen finden sich schon in den XII-Tafeln, einer Gesetzessammlung aus der Zeit um 450 v. Chr. Eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Wegen entwickelte sich aber erst im Laufe der Republik. Mithilfe von Quellen aus den Schriften der römischen Feldmesser (Corpus agrimensorum Romanorum) und von Juristen werden die Rolle der Bodenordnung und ihr Verhältnis zu privaten Gestaltungsoptionen im Nachbarrecht, insbesondere durch Servitute (Dienstbarkeit), untersucht. Zudem werden der Rechtsschutz und die Maßnahmen zur Sicherheit auf öffentlichen Straßen in ihrer Entwicklung und in ihren konzeptionellen Unterschieden dargestellt.