Detailergebnis zu DOK-Nr. 73840
Invasive Arten im Fokus des Naturschutzes
Autoren |
S. Nehring A. Krüß |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Natur und Landschaft 93 (2018) Nr. 9/10, S. 402-484, B, T, Q
Wie kaum ein anderes Thema im Naturschutz lösen gebietsfremde Arten oft sehr kontroverse, vielfach auch mit emotionalen Begriffen behaftete Diskussionen aus. Die Bandbreite der hierbei eingenommenen Positionen erstreckt sich zwischen den Extremen der strikten Ablehnung einerseits und der wohlwollenden Akzeptanz andererseits. So überraschte es auch nicht, dass das Echo auf die im Jahr 2015 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten vielfach nur sehr verhalten war. Unangemessener Bürokratismus und falsche Schwerpunktsetzungen würden den Naturschutz zukünftig beim Schutz der biologischen Vielfalt eher behindern als tatsächlich voranbringen, lautete vielfach die Kritik. Ein wesentlicher Fortschritt der EU-Verordnung gegenüber der bisherigen nationalen Regelung ist besonders hervorzuheben - durch die Aufstellung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung ("Unionsliste") werden jetzt diejenigen gebietsfremden Arten eindeutig benannt, um die man sich im Naturschutz rechtsverbindlich kümmern muss. Die bis dahin schon erarbeiteten ersten Listen invasiver Arten waren zwar äußerst hilfreich, aber nicht rechtsverbindlich. Lange Zeit war das Thema "invasive Arten" geprägt von sektoralen Ansätzen und kontroversen Diskussionen zwischen den verschiedenen Ressorts. Heute wurde mit der EU-Verordnung ein wichtiger Schritt zum übergreifenden Schutz der biologischen Vielfalt vor den Auswirkungen invasiver Arten getan. Aber für ein gemeinsames Handeln - politisch, wirtschaftlich und öffentlich - ist es unabdingbar, Informationen und Verständnis zu den Hintergründen und Inhalten der EU-Verordnung sowie zu den Ansätzen und pragmatischen Lösungen zu deren Erfüllung zu vermitteln. Die Themenausgabe mit zehn Artikeln möchte dazu einen Beitrag leisten.