Detailergebnis zu DOK-Nr. 73866
Belastbarkeit von eingeführten Volumen-Prozent- oder Massen-Prozentgrenzen bei Böden und Baustoffen
Autoren |
D. Heyer C. Henzinger E. Barka E. Birle |
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Sachgebiete |
7.1 Baugrunderkundung; Untersuchung von Boden und Fels |
Bremen: Fachverlag NW im Carl Schünemann Verlag, 2018, 126 S., 42 B, 22 T, zahlr. Q, Anhang (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVI, Bonn) H. 1134). - ISBN 978-3-95606-369-1
Die Einordnung von Baustoffen in die in den Regelwerken vorgegebenen Kategorien (zum Beispiel Boden, Boden mit Fremdbestandteilen oder rezyklierte Baustoffe nach TL BuB E-StB 09) ist ausschlaggebend für die umweltrelevanten Anforderungen und die Verwendungsmöglichkeiten. Je nachdem, auf welcher Grundlage die Einteilung erfolgen soll (TL BuB E-StB, LAGA M20, Ersatzbaustoffverordnung (Entwurf)), sind unterschiedliche Grenzen von 10 oder 50 Vol.-% beziehungsweise 50 M.-% zu beachten. Aus den Untersuchungen im Rahmen des FE-Vorhabens geht deutlich hervor, dass die bekannte "Erkennbarkeitsgrenze" der TL BuB E-StB von 10 Vol.-% nicht mit der Grenze zur Erkennbarkeit eines Fremdbestandteils im Gemisch zusammenfällt. Dabei kann festgestellt werden: Solange keine Fremdbestandteile erkannt werden, darf davon ausgegangen werden, dass der mögliche Anteil an Fremdbestandteilen am Gemisch kleiner als 10 Vol.-% ist. Bei den Untersuchungen zur 50 M.-%-Grenze zeigen die Versuche zu den bautechnischen Eigenschaften von Gemischen aus natürlichen Böden und RC-Materialien, dass das Verdichtungsverhalten abhängig vom Anteil an RC-Körnern im Gemenge beeinflusst wird, die Übergänge in der Regel aber fließend sind. Die auf die Verdichtungseigenschaften bezugnehmende Einteilung von Erdbaustoffen in fein-, gemischt- und grobkörnig ist aus derzeitiger Sicht für Erdarbeiten also auch auf Böden mit Fremdbestandteilen und RC-Baustoffe sowie deren Gemische übertragbar. Gleiches gilt für die bautechnische Klassifikation von Böden für bautechnische Zwecke in Bodengruppen nach DIN 18196. Die Notwendigkeit einer allgemeingültigen scharfen Grenze zwischen Böden mit Fremdbestandteilen und RC-Baustoffen kann aus dem beobachteten bautechnischen Verhalten nicht abgeleitet werden. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurde ein Vorschlag für die Zuordnung von Materialien zu den Kategorien Boden, Gemisch und Rezyklierte Baustoffe und die jeweils zugehörigen Zuordnungskriterien erarbeitet.