Detailergebnis zu DOK-Nr. 76302
Umgebungslärmrichtlinie: Verfahren zur Identifizierung von Lärmbrennpunkten (UBA FB 000305/1)
Autoren |
K. Giering |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 2020, 76 S., 53 B, 5 T, zahlr. Q, Anhang (Umweltbundesamt, Texte H. 2020, 196). - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen
Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gibt nur allgemeine Hinweise darauf, wann im Rahmen der Lärmaktionsplanung Lärmminderungsmaßahmen geplant und durchgeführt werden müssen. Sie nennt weder einzuhaltende Lärmgrenzwerte, noch legt sie fest, dass Maßnahmen ab einer bestimmten Anzahl von Lärmbetroffenen ergriffen werden müssen. Es ist vielmehr Aufgabe der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden, die Lärmsituation im Einzelnen zu bewerten und Kriterien für die Lärmaktionsplanung zu entwickeln. Dabei ist die Höhe der Lärmpegel allein kein hinreichendes Kriterium für die Entscheidung, an welchen Orten die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung notwendig ist. Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie viele Menschen welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Neben diesen quantitativen Kriterien zur räumlichen Identifikation von Lärmbrennpunkten ("Hotspots") erscheint es sinnvoll, auch eine qualitative Bewertung der Lärmsituation vorzunehmen. Im Rahmen des Arbeitspakets (AP) 3 wurde eine detaillierte Literaturanalyse durchgeführt. Hierbei wurden zum einen die in der ersten Stufe aufgestellten Lärmaktionspläne deutscher Kommunen, insbesondere Ballungsräume, sowie europäische Ballungsräume ausgewertet. Zum anderen wurde die einschlägige nationale und internationale Literatur analysiert.