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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77334

Knotenpunkte

Autoren J. Gerlach
Sachgebiete 5.10 Entwurf und Trassierung
5.11 Knotenpunkte

Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung. Berlin u. a.: Wichmann Verlag. - Loseblattsammlung, 90. Lieferung, 2021, Ordner 4, Kapitel 5.6.2.1, 24 S., 10 B, 2 T, 12 Q

Die Planung und der Betrieb von Knotenpunkten stellen alle Beteiligte vor besondere Herausforderungen, da Knotenpunkte zu den sensibelsten Verkehrsanlagen gehören. Die Anforderung nach einer widerspruchsfreien Einheit von Planung und Betrieb und von allen Entwurfs- und Ausstattungselementen spielt in Knotenpunkten eine entscheidende Rolle. Für alle Verkehrsteilnehmenden ist das Passieren von Knotenpunkten ein komplexer Vorgang, der durch eine einfache und gut begreifbare Gestaltung und Regelung möglichst sicher angelegt werden soll. Eine ausreichende Verkehrsqualität ist gegeben, wenn in Spitzenzeiten normaler Werktage keine unzumutbar langen Wartezeiten für den Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr entstehen. Beim Nachweis ausreichender Verkehrsqualität ist den schwächeren Verkehrsteilnehmern besondere Beachtung zu schenken. Eine wesentliche Anforderung ist die Einhaltung ausreichender Sichtbeziehungen. Es ist anzunehmen, dass eine Hauptursache der Unfälle an Knotenpunkten unzureichende Sichtverhältnisse sind. Innerhalb einzuhaltender Sichtfelder darf daher insbesondere weder die Anfahr- noch die Haltesicht und an Überquerungsstellen die Sicht auf Kinder beeinträchtigt werden. Je nach Rahmenbedingungen können unterschiedliche Knotenpunktarten zum Einsatz kommen. Vergleichsweise sichere Knotenpunktarten sind Einmündungen mit Lichtsignalregelung, kleine Kreisverkehre und Knotenpunkte mit Lichtsignalregelung und Linksabbiegeschutz. Neben generellen Einsatzkriterien spielen die einzelfallbezogenen Rahmenbedingungen, wie die Flächenverfügbarkeit und das stadträumliche Umfeld, eine große Rolle bei der Auswahl der am besten geeigneten Knotenpunktart. Grundsätzlich sollen durch den Knotenpunktentwurf geringe Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugverkehrs erzielt werden. Knotenpunkte sollten daher nur zwingend notwendige Verkehrsflächen für den Kfz-Verkehr aufweisen.