Detailergebnis zu DOK-Nr. 77496
Mobilitätswende stadtverträglich gestalten - so bleiben Bus und Bahn auch bei Tempobeschränkungen attraktiv: Hinweise zu Tempo 30 aus der ÖPNV-Perspektive
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Köln: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), 2021, 16 S., B (VDV-Positionspapier). - Online-Ressource: verfügbar unter: www.vdv.de
Aktuelle Initiativen sehen keine flächendeckende Tempo-30-Regelung auch auf den Hauptstraßen vor. Eine differenzierte Vorgehensweise wie bei der Initiative des Deutschen Städtetages, die zur Erprobung eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit Tempo 30 außerhalb von Hauptstraßen vorsieht, wird durch die Branche begrüßt. Dabei gehen die Verkehrsunternehmen davon aus, dass das ÖPNV-Liniennetz im Wesentlichen dem Hauptstraßennetz entspricht und insofern weitgehend ausgenommen ist. Sofern Busse und Bahnen im Ausnahmefall Einschränkungen in der Betriebsweise beziehungsweise besondere der Fahrgeschwindigkeit hinnehmen müssen, setzt dies immer eine differenzierte örtliche Betrachtung voraus, bei der auch die Verkehrsunternehmen beteiligt werden müssen. Verschiedene Nutzungsansprüche (unter anderem Aufenthaltsqualität, Umfeldverträglichkeit, Erschließungsqualität, Verkehrsablauf, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit) sind im Einzelfall gegeneinander abzuwägen und es müssen tragfähige Lösungen gefunden werden. Bei Einschränkungen von Bus und Bahn sind an geeigneten Stellen im Verkehrsnetz entsprechende Kompensationen wie LSA- und Vorfahrtbevorrechtigungen, ÖPNV-Sonderfahrstreifen oder Haltestellenkaps vorzusehen, um die Zeitverluste für die Fahrgäste gering zu halten und vorhandene Anschlüsse zu sichern. Der ÖPNV muss so umgesetzt werden, dass er zum einen für die Fahrgäste attraktiv und konkurrenzfähig ist, und zum anderen dessen Betriebskosten hierdurch nicht weiter steigen. Der VDV hat nun ein Positionspapier vorgelegt mit Diskussion der zentralen Fragen und Fazit. Das Positionspapier wurde durch den "Allgemeinen Ausschuss für Planung" zur Veröffentlichung freigegeben.