Detailergebnis zu DOK-Nr. 78080
Jetzt genehmigt: Schwertransporte souverän und effizient managen: Entlastung für Transportunternehmen dank e-Beifahrer
Autoren |
T. Cyganek |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.21 Straßengüterverkehr |
Verkehrsdienst 67 (2022) Nr. 2, S. 46-48, 2 B
Seit 1992 existieren die Regelvorgaben für Großraum- und Schwertransporte (RGST). Jetzt gibt es Neuerungen, auf die vor allem Transportunternehmer lange gewartet haben. Für Bayern wurde jetzt ein digitales Fahrerassistenzsystem – der sogenannte e-Beifahrer – als Pilotprojekt zugelassen. Die aktuelle Rechtslage verlangt, dass jeder Großraum- und Schwertransport eine Ausnahmegenehmigung/-erlaubnis gem. § 46 und/oder § 29 StVO benötigt. Im Zuge dieses Antragsverfahrens haben alle involvierten Behörden entlang der beantragten Route ihre Zustimmung zu geben. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bearbeiten diese fast ausschließlich mittels des Verfahrensmanagements für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS®). Die aus diesem Genehmigungsverfahren resultierenden Bescheide sind umfangreich und müssen während der Fahrt gelesen und den Fahrauflagen entsprechend umgesetzt werden, was bislang durch einen Beifahrer zu erfolgen hat. Im Regelfall wird ein Beifahrer bereits bei mehr als vier Fahrauflagen angeordnet. Das Bayerische Ministerium des Innern für Sport und Integration hat jetzt ein Fahrerassistenzsystem – den so genannten e-Beifahrer – zeitlich befristet zugelassen. Das Ziel: den menschlichen Beifahrer ersetzen und damit Transportunternehmen die Administration von Schwertransporten erleichtern. Die Entscheidungshoheit über den Einsatz eines Menschen oder eines e-Beifahrers liegt beim transportdurchführenden Unternehmen. Die (vorübergehende) Zulassung des e-Beifahrers hilft den Transportunternehmen jetzt bei dieser Aufgabe.