Detailergebnis zu DOK-Nr. 77771
Landschaftszerschneidung und Waldfragmentierung in Deutschland - Ergebnisse aus einem Monitoring im Kontext von Schutzgebieten und Hemerobie
Autoren |
U. Walz U. Schumacher T. Krüger |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Natur und Landschaft 97 (2022) Nr. 2, S. 85-95, 6 B, 4 T, zahlr. Q
Große unzerschnittene Freiräume (UZF) und Wälder sind ein wichtiges Schutzgut, insbesondere in Hinblick auf die Überlebensfähigkeit von Tierpopulationen, aber auch für die naturbezogene Erholung des Menschen. Ziel des Beitrags ist es zu analysieren, wie sich Landschaftszerschneidung und Waldfragmentierung durch überörtliche Verkehrstrassen von Straße und Schiene in Deutschland seit 2000 verändert haben, welche Anteile Großschutzgebiete wie Nationalparks oder Biosphärenreservate an großen UZF haben und wie stark der menschliche Einfluss auf diese Freiräume ist. Die Ergebnisse eines bundesweiten Monitorings auf Basis amtlicher topografischer Geodaten, die den Zeitraum seit dem Jahr 2000 abdecken, zeigen insgesamt wenig Dynamik, aber eine räumlich differenzierte Zunahme der Zerschneidung und Fragmentierung. Nach wie vor existieren zahlreiche überregionale lnfrastrukturprojekte, die zu weiterer Zerschneidung der Landschaft führen beziehungsweise führen werden. Positive Wirkung kann hingegen das Prinzip der Trassenbündelung haben. Es zeigt sich, dass große unzerschnittene Freiräume und Wälder häufig auch außerhalb von Großschutzgebieten liegen und damit ein eigenes Schutzgut darstellen. Eine Weiterentwicklung der aktuell verwendeten Indikatoren auf Bundes- und Landesebene wird empfohlen, insbesondere in Bezug auf die Durchlässigkeit des Straßennetzes sowie zu Kumulationseffekten entlang der Verkehrswege (zum Beispiel mit Photovoltaikanlagen). Schließlich wäre es angesichts des hohen Zerschneidungsgrads in Deutschland im europäischen Vergleich sinnvoll und zukunftsweisend für überörtliche Straßen im Bestand, ein weiteres Entschneidungsprogramm des Bundes und der Länder aufzulegen.