Detailergebnis zu DOK-Nr. 78687
Arbeitsplatzgrenzwert Dämpfe und Aerosole aus Bitumen – Zwischenstand aus Erprobungsstrecken
Autoren |
M. Ziegenberg |
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Sachgebiete |
4.2 Berufsfragen, Arbeitsschutz 9.1 Bitumen, Asphalt |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress vom 5. bis 7. Oktober 2022 in Dortmund: Vorträge und Poster. Köln: FGSV Verlag, 2022, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/28), 4 S., 1 B, 1 T, zahlr. Q
Weil absehbar war, dass er derzeit noch nicht überall eingehalten werden kann, wurde mit der Einführung eines Arbeitsplatzgrenzwerts (AGW) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen im Zuge der Heißverarbeitung von Walz- und Gussasphalt eine Übergangsfrist von 5 Jahren gewährt, die am 31. Dezember 2024 ausläuft. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat die Übergangsfrist unter anderem an die Bedingung geknüpft, eine sogenannte Branchenlösung zu erarbeiten, aus der detailliert hervorgeht, mit welchen Maßnahmen der AGW perspektivisch eingehalten werden wird. Als wesentliche, expositionsmindernde Instrumente wurden im Walzasphaltbau die auf dem deutschen Markt neu eingeführten Absauganlagen an Straßenfertigern sowie Temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt) in der Branchenlösung ausgemacht. Inwieweit diese Instrumente die Expositionen am Arbeitsplatz reduzieren, wurde in der Vergangenheit jedoch nur am TA-Asphalt durch die BG BAU erprobt. Weder für Absauganlagen an Straßenfertigern, noch für die Kombinationsmaßnahme dieser Geräte mit TA-Asphalt lagen Arbeitsplatzmessungen vor. Hinzu kamen nur wenige Arbeitsplatzmessungen am Arbeitsplatz des Beschickerfahrers, die zudem nicht mehr dem aktuellen Stand der Beschickertechnik entsprachen, da die mittlerweile eingesetzten Geräte eine deutliche Weiterentwicklung im Vergleich zur ersten Gerätegeneration darstellen.