Detailergebnis zu DOK-Nr. 79197
Dieselskandal und Verbandsklage: Zur erneuten Unionsrechtswidrigkeit des deutschen Umweltrechtsschutzes
Autoren |
S. Schlacke |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 42 (2023) Nr. 1-2, S. 37-41, zahlr. Q
Obwohl nach deutschem Recht ein umfängliches behördliches Instrumentarium zur Verfügung steht, die in Dieselfahrzeugen eingebauten, nicht genehmigten und zu Umweltrechtsverstößen führenden Abschalteinrichtungen zu beseitigen, haben deutsche Behörden von diesen Möglichkeiten weder gegenüber Fahrzeugherstellern noch gegenüber Fahrzeughaltern umfänglichen Gebrauch gemacht. In der Literatur wird hierin sogar im "Zusammenspiel von Typgenehmigungsbehörde (Anmerkung: das Kraftfahrt-Bundesamt) und Fahrzeugherstellern eine Kultur der Missachtung des Rechts" gesehen. Insofern sind nach wie vor eine große Anzahl von Dieselfahrzeugen im Verkehr, die nicht den umweltrechtlichen Emissionsgrenzwerten für Schadstoffe, insbesondere Stickoxid, entsprechen, sodass Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit teilweise überschritten werden. Die Entscheidung dürfte zur Beseitigung dieses immer noch bestehenden Vollzugsdefizits erheblich beitragen, denn sie könnte dazu führen, dass die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Erfolg hat. Jedenfalls führt sie dazu, dass die DUH (Deutsche Umwelthilfe) klagebefugt ist. Es bleibt jedoch die Frage, wie das VG die Klagebefugnis begründen wird.