Detailergebnis zu DOK-Nr. 78902
Die außervertragliche Haftung für automatisierte Fahrzeuge: auf Grundlage des Achten Gesetzes zur Änderung des StVG
Autoren |
M. Rosenberger |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.7.2 Verkehrsbeeinflussung außerorts, Verkehrsmanagement, Fahrerassistenzsysteme |
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2022, 569 S., zahlr. Q (Robotik und Recht H. 29). - ISBN 978-3-7560-0007-4
Rechtssicherheit ist für den Einsatz autonomer Fahrzeuge sowohl für Autofahrer und -halter als auch für Automobilhersteller essenziell. Diesem Ruf ist der Gesetzgeber gefolgt. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16.06.2017 wurde versucht, den neuen Mobilitätsinnovationen den passenden rechtlichen Rahmen zu bieten. Oftmals wird eine Haftungsverschiebung zu Lasten der Hersteller proklamiert. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage enthalten die gesetzlichen Neuregelungen jedoch nicht. Im Mittelpunkt steht daher (weiterhin) die Frage, wer in welchem Umfang für Unfalle automatisierter Fahrzeuge haftet. Dabei müssen in dem Spannungsfeld zwischen Halter, Fahrer und Hersteller insbesondere auch die Interessen der Geschädigten ausreichend berücksichtigt werden. Der Einsatz zunehmender Automatisierung darf nicht zu einer Beeinträchtigung des haftungsrechtlichen Schutzes möglicher Unfallopfer führen. Vor diesem Hintergrund erscheint es zweifelhaft, ob die gesetzlichen Neuregelungen, wie versprochen, Klarheit und Rechtssicherheit gewährleisten und die Haftungsfrage adäquat und sachgerecht lösen. Nach einer Einführung werden die erforderlichen begrifflichen und technischen Grundlagen des automatisierten Fahrens sowie die bewährten Grundprinzipien des zivilrechtlichen Haftungsrechts dargestellt. Anschließend werden die gesetzlichen Neuerungen vorgestellt, um auf dieser Grundlage die Haftung für Unfalle automatisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr eingehend zu prüfen. Im Fokus steht die außervertragliche Haftung, speziell Inhalt und Umfang der Pflichten bei Straßenverkehrsunfällen. Dabei beschränkt sich die Untersuchung auf das bewährte "3-Säulen-Modell" aus Halter, Fahrzeugführer und Hersteller. Hier sollen im Besonderen die Einwirkungen der Neuregelungen des Achten Gesetzes zur Änderung des StVG auf die verschiedenen Haftungsakteure untersucht werden. Abschließend bleibt die praktische Tauglichkeit der gesetzlichen Regelungen für automatisierte Fahrzeuge zu beleuchten. Kern ist insoweit die Problematik nach der interessengerechten Verteilung des Haftungsrisikos für automatisierte Fahrzeuge. Dabei bleiben ethische, zulassungs- und datenschutzrechtliche Fragen genauso außer Betracht wie kollisionsrechtliche und internationale Problematiken.