Detailergebnis zu DOK-Nr. 37200
Unterhaltungskosten von Holzbrücken
Autoren |
G. Werner |
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Sachgebiete |
15.4 Holzbrücken |
Bautechnik 65 (1988) Nr. 4, S. 109-113, 6 B, 2 T, 7 Q
Die vom Bundesminister für Verkehr herausgegebenen "Ablösungsrichtlinien 1980" sehen für Brücken aus Holz einen Wert p = 5 % kapitalisierte Erhaltungskosten für die laufende Unterhaltung und Erneuerung bei einer theoretischen Nutzungsdauer von 25 Jahren vor. Ansatzpunkt der Studie war die bislang unbewiesene Kritik an den in den "Ablösungsrichtlinien 1980" festgelegten Werten, Ziel der Untersuchung war die Ermittlung der tatsächlichen Bau- und Erhaltungskosten von Holzbrücken verschiedenster Konstruktionsarten anhand vorhandener Unterlagen. 23 Brücken wurden bei der Auswertung berücksichtigt: 6 überdachte, 3 teilüberdachte und 14 offene Brücken. Bei den Unterhaltungskosten p wurden die jährlichen Prüfkosten anhand eines empirischen Ansatzes mit berücksichtigt. Die Untersuchung kommt zum Schluß, die baukostenbezogenen jährlichen Unterhaltungskosten p betragen: für überdachte Brücken maximal 1 % und für offene Brücken maximal 1,8 %. Diese Werte liegen deutlich unter den in den "Ablösungsrichtlinien 1980" festgelegten Angaben von 5 %. Die Untersuchung folgert daher, daß eine Änderung der Werte für Holzbrücken in den "Ablösungsrichtlinien" unerläßlich wird.