Detailergebnis zu DOK-Nr. 37210
Auferlegung der Räumung von Gehwegen auf Eigentümer der Nachbargrundstücke verfassungsrechtlich zulässig (BVerwG. v. 11.3.1988 - 4 C 78.84)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Bayerische Verwaltungsblätter 119 (1988) Nr. 20, S. 632-634
Bundes(verfassungs)recht erlaubt, die Pflicht zur Sicherung der Gehwege bei Schneefall und Eisglätte dem Eigentümer baulich nutzbarer Grundstücke für alle angrenzenden Straßen aufzuerlegen, zu denen eine rechtliche und tatsächliche Zugangsmöglichkeit besteht. Denn eine Sicherungspflicht des Grundeigentümers bei Gehwegen, die an sein Gründstück angrenzen oder es erschließen ist im Falle einer rechtlichen und tatsächlichen Zugangsmöglichkeit zu der Straße nicht unverhältnismäßig oder unangemessen. Der Grundstückseigentümer profitiert nicht nur als Teilnehmer am allgemeinen Fußgängerverkehr, sondern ihm ist zusätzlich die Chance einer Verbesserung der Erreichbarkeit seines eigenen Grundstücks eröffnet.