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Detailergebnis zu DOK-Nr. 48214

Die Rechtsordnung erkennt dem Grundbesitz gegenüber ästhetischen Beeinträchtigungen eines Ortsbildes durch den Ausbau einer Bahnstrecke keinen Schutz zu - BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 11 A 30/97

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 18 (1999) H. 1, S. 70-71

In einem Rechtsstreit über einen Eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluß hatte ein Anlieger geltend gemacht, daß eine neue Bahntrasse eine optische Verunstaltung des dörflichen Kerns seiner Wohngemeinde zur Folge habe und damit seine eigene Lebensqualität beeinträchtige. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, daß die Rechtsordnung einem Eigentümer oder Bewohner eines Hauses kein gesteigertes Interesse an der unveränderten Erhaltung des Ortsbildes und keine geschützte Rechtsposition gegenüber ästhetischen Auswirkungen einer Verkehrsanlage zubillige. Der Schutz derartiger Belange sei der Planungshoheit der betroffenen Gemeinde zugeordnet. Wenn diese eine Beeinträchtigung des Ortsbildes durch eine überörtliche Fachplanung in Kauf nehme, sei einem Privaten nicht der Rechtsweg zur Überprüfung dieser Entscheidung eröffnet. Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist in gleicher Weise auch gegenüber angeblich verunstaltenden Auswirkungen anderer überörtlicher Planungen, also auch gegenüber Planungen von Straßen anzuwenden.