Detailergebnis zu DOK-Nr. 80421
Rechtliche Gestaltungsoptionen für eine Verkehrswende in den Kommunen (2 Teile)
Autoren |
M. Fehling |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 3.9 Straßenverkehrsrecht 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Infrastrukturrecht 21 (2024) Nr. 1, S. 12-15, 30 Q / Nr. 3, S. 64-68, 55 Q
Auch wenn die Änderungen im Straßenverkehrsrecht für die Verkehrswende viel zu rudimentär geblieben wären und bislang noch keine Mehrheit gefunden haben, ergeben sich aus einer Gesamtschau der bereits zur Verfügung stehenden Instrumente dennoch substanzielle kommunale Gestaltungsoptionen. Denn die neuen wie alten Regelungen, unter Einschluss vor allem auch des Baurechts, des Personenbeförderungsrechts und des Immissionsschutzrechts sowie des Straßenrechts, sind im Lichte von Artikel 20a GG im Zweifel klimaschutzeffektivierend auszulegen; gesetzliche Spielräume müssen gemäß § 13 Abs. 1 KSG unter Berücksichtigung des Klimaschutzes genutzt werden. Dies gilt nicht zuletzt für die Umwidmung knappen Straßenraums, für die Parkraumbewirtschaftung und bei Ermächtigung auf Landesebene sogar für eine City-Maut. Allerdings erfordert die Effektivierung der Verkehrswende auch in den Kommunen politischen Mut. Denn nicht alle rechtsdogmatischen Folgerungen sind so selbstverständlich, dass eine gerichtliche Beanstandung gänzlich auszuschließen wäre. Umso wichtiger ist das Streben nach möglichst weitreichender, wenn auch unvermeidlich nicht vollständiger Akzeptanz in der lokalen Bevölkerung. Über Pop-Up-Radwege hinaus könnten Maßnahmen vermehrt zunächst nur für einen beschränkten Zeitraum eingeführt werden. Im Ausland hat sich etwa bei der City-Maut gezeigt, dass die Akzeptanz nach einer solchen Versuchsphase spürbar höher geworden ist. Auch eine übergreifende kommunale Verkehrsplanung mit substanzieller Öffentlichkeitsbeteiligung kann die Unterstützung der Verkehrswende vor Ort verbessern. Demgegenüber zeigt das Beispiel der Berliner Friedrichstraße, dass Einzelmaßnahmen ohne Einbindung in ein übergreifendes Verkehrs-Gesamtkonzept kaum auf überwiegende Zustimmung hoffen können. Vielleicht machen es nun andere Städte besser und können Vorbildwirkung entfalten. Es wäre für unser aller Zukunft zu hoffen.