Detailergebnis zu DOK-Nr. 80685
Deftige CO2-Grenzwerte für Trailer: CO2-Grenzwerte für Lkw und Anhänger
Autoren |
F. Hausmann |
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Sachgebiete |
5.21 Straßengüterverkehr 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
KFZ-Anzeiger 76 (2024) Nr. 2, S. 8-11, 3 B
Das Trilog aus EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat hat sich auf europaweit verbindliche CO2-Reduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge geeinigt. Bis 2030 muss der Klimagas-Ausstoß von Lkw über 7,5 t und Reisebussen um 45 Prozent sinken. Bis 2035 liegt das Reduktionsziel bei 65 Prozent und ab 2040 darf der CO2-Grenzwert nur noch 90 Prozent betragen. Damit hätten Verbrenner weitestgehend ausgedient. Auch von der Anhänger- und Trailer-Industrie erwartet Europa künftig deftige CO2-Einsparungen. Obwohl diese als gezogene Einheiten im Betrieb kein schädliches Klimagas produzieren, müssen die CO2-Emissionen von Trailern ab 2030 um 10 Prozent und von Anhängern um 7,5 Prozent sinken. Trailer mit elektrifizierten Antriebs- und Generatorachsen dürfen dabei berücksichtigt werden. Ausnahmen von der EU-Verordnung zur CO2-Minderung im Schwerverkehr gelten für Kleinserienhersteller, Bergbau-, Forst- und Landwirtschaftsfahrzeuge. Ausgenommen sind ebenso Feuerwehr-, Bundeswehr- und Katastrophenschutz-Fahrzeuge sowie Fahrzeuge der öffentlichen Ordnung, der medizinischen Versorgung und Müllsammelwagen.