Detailergebnis zu DOK-Nr. 80762
Baustellen im Straßenraum – die Fußgängersicht: Genehmigung ist gut, Kontrolle ist besser
Autoren |
D. Rudolph |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege 5.22 Arbeitsstellen |
mobilogisch! 45 (2024) Nr. 2, S. 8-11, 3 B, 8 Q
Arbeiten im Straßenraum oder direkt angrenzend an Verkehrsflächen erzeugen geplante, temporäre Hindernisse, die zwar nötig sind, aber den Verkehr behindern. Baustellen auf Fahrbahn, Radweg oder Gehweg gehören zu den Situationen, die Ärger der betroffenen Verkehrsteilnehmer auf sich ziehen. Sie müssen deshalb sorgfältig geplant, aufgebaut und überwacht werden. So die Theorie – die Praxis sieht leider oft anders aus. Baustellen auf Gehwegen sind lästig, aber nicht immer vermeidbar. Weil Fußgänger Gehwege brauchen, sehen die Regelwerke vor, dass Gehwege bei Baumaßnahmen zu erhalten sind. Gegebenenfalls muss es für den Fußverkehr Notwege geben, auch auf Kosten des Autoverkehrs. Dabei wird vollständige Barrierefreiheit verlangt. Wie wir täglich erleben können, werden aber selbst die Mindestvorgaben der Regelwerke bei Baustellen im Straßenraum oft ignoriert, sei es durch Unfähigkeit der Verkehrssicherer, sei es durch mangelnde Aufsicht der zuständigen Behörden. Zeit, die Regeln bekannter zu machen.