Detailergebnis zu DOK-Nr. 80744
Erneuerbare Energien in der anbaurechtlichen Beurteilung
Autoren |
T. Riedel S. Binder |
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Sachgebiete |
3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Straßenverkehrstechnik 68 (2024) Nr. 7, S. 536-540, 5 B
Zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes und der Dekarbonisierung des Verkehrs soll in den nächsten Jahren der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und der des Schnellladenetzes vorangetrieben werden. Der Ausbau dieser Anlagen ist darüber hinaus bedeutsam, um eine Unabhängigkeit der Stromversorgung und des Transports und damit auch der Versorgungssicherheit herzustellen. Um die Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung unterschiedliche Gesetzesinitiativen umgesetzt, die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen sollen. Mit Wirkungen für den Bereich der Bundesfernstraßen wurden in den letzten Jahren unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und das Schnellladegesetz (SchnellLG) geändert. Dabei wurden vereinfachende und beschleunigende Maßnahmen umgesetzt. Gleichzeitig wurden auch Privilegierungen zugunsten der erneuerbaren Energien und der Schnellladeinfrastruktur deklariert, die in der Abwägungspraxis der Planungs- und Genehmigungsverfahren Anwendung finden sollen. Damit entsteht zugunsten der erneuerbaren Energien und der Schnellladeinfrastruktur eine Vorrangwirkung gegenüber anderen (öffentlichen) Belangen, wenn diese nicht noch gewichtiger sind. Der Beitrag geht auf die vorstehenden Änderungen und erste Praxisrückschlüsse ein. Gleichzeitig werden Entwicklungen in der Praxis aufgezeigt, die für eine Erhöhung der Planungssicherheit und eine weitere Verschlankung der Genehmigungsprozesse sorgen.