Detailergebnis zu DOK-Nr. 80877
Luft-Grenzwerte im Arbeitsschutz
Autoren |
R. Rühl |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 13.7 Immissionsschutz |
Immissionsschutz 29 (2024) Nr. 3, S. 103-109, 9 B, 6 T, 9 Q
Grenzwerte für den Arbeitsplatz sollen Beschäftigte vor gesundheitsgefährdenden Stoffkonzentrationen schützen. Sie werden von Institutionen in Deutschland und Europa erarbeitet. Es gibt gesundheitsbasierte Grenzwerte und, vor allem für krebserzeugende Stoffe, risikobasierte Grenzwerte. Man unterscheidet Grenzwerte für die Luft am Arbeitsplatz und biologische Grenzwerte. Die rechtlich gültigen Grenzwerte für den Arbeitsplatz werden in Deutschland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Der Beitrag stellt die Institutionen vor, die Grenzwerte für den Arbeitsplatz ableiten, erläutert die verschiedenen Grenzwerte sowie deren rechtliche Relevanz und macht an zahlreichen Beispielen die Anwendung der Grenzwerte in der Praxis deutlich. Grenzwerte für den Arbeitsschutz werden von zahlreichen Institutionen aufgestellt. Die EU, die MAK-Kommission und der AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe) leiten Grenzwerte ab, andere Länder haben ähnliche Gremien, die staatliche Grenzwerte für den Arbeitsplatz ableiten. Schließlich müssen die Hersteller nach der REACH-VO sogenannte DNEL (Derived No-Effect Level) für den Arbeitsschutz festlegen. Wichtig ist vor allem der AGS: Er ist mit fünf "Bänken" besetzt, jeweils vier Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Unfallversicherungsträger, der Länder sowie Experten. Der AGS orientiert sich bei seinen Grenzwerten an toxikologischen Erkenntnissen und berücksichtigt in Einzelfällen zudem ökonomische Argumente, vor allem, was den Zeitpunkt der Inkraftsetzung von Grenzwerten betrifft. Er berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der AGS leitet Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ab sowie Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für krebserzeugende Stoffe, die Exposition-Risiko-Beziehung (ERB). In letzter Zeit werden auch "Beurteilungsmaßstäbe" festgelegt (zum Beispiel für Quarzstaub). Beurteilungsmaßstäbe sind ein Kompromiss zwischen AGW und ERB.