Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 81009

Straßenverkehrsunfälle mit Baumkollisionen

Autoren M. Fleischer
B. Strnad
A. Risser
F. Schneider
S. Kaiser
N. Günterseder
S. Schmied
S. Radon
Sachgebiete 1.4 Statistik (Straßen, Kfz, Unfälle)
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Wien: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), 2023, 129 S., 41 B, 36 T, zahlr. Q, Anhang (KFV − Sicher Leben Bd. 39). − ISBN 978-3-903808-22-5. − Online-Ressource: verfügbar unter: https://www.kfv.at/forschung/verkehrssicherheit/fachpublikationen

Straßenverkehrsunfälle mit Baumkollisionen gehören in Österreich zum Alltag. In den Jahren 2018-2021 ereigneten sich pro Tag durchschnittlich fast zwei Unfälle mit Personenschaden mit einem Anprall auf einen Baum. Der Anteil dieser Unfälle am Gesamtunfallgeschehen betrug nur 2,1 %, der Anteil der bei Baumunfällen Getöteten an allen in Österreich im Straßenverkehr Getöteten betrug im Betrachtungszeitraum jedoch 9,5 %. Aufgrund der Schwere der Unfälle und der hohen Anzahl an Getöteten und Verletzten wurden diese Unfälle einer detaillierten Untersuchung unterzogen, um Maßnahmen zur Unfallreduktion ableiten zu können. Die vor Ort erhobenen Unfallstellen von Pkw-Alleinunfällen im Freiland (ohne Autobahnen und Schnellstraßen) mit dem Merkmal "Anprall auf Baum" befanden sich zum Großteil in zweistreifigen, freien Streckenbereichen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Trassierungselemente an den untersuchten Einzelstellen waren sehr unterschiedlich gestaltet, wie auch die Bepflanzung im Straßenumfeld. Als Leitelemente waren vor allem Leitpflöcke vorhanden. Leitwinkel, Leitschienen und dergleichen wurden nur selten vorgefunden. Bei schmalen Fahrbahnbreiten waren oft keine markierten Randlinien vorhanden. Eine "typische" Baumunfallstelle konnte allerdings nicht abgeleitet werden. Es handelte sich jedoch bei 28,5 % der untersuchten Stellen um Walddurchfahrten (Wald beidseits der Straße), was den höchsten Anteil ausmachte. Im Hinblick auf den höheren Anteil der Unfälle in den Nachtstunden wird empfohlen, die Linienführung in kritischen Streckenbereichen durch infrastrukturelle Leitelemente verstärkt zu kennzeichnen. Das sind beispielsweise Bereiche mit einer Verringerung der Projektierungsgeschwindigkeit um 15 km/h oder mehr. Weiters sollten bei entsprechenden Fahrbahnbreiten StVO-konforme Randlinien aufgebracht werden. Da sich ein Großteil der Unfälle in Bereichen mit einem gesetzlichen Tempolimit von 100 km/h ereignete, wird eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – generell oder in auffälligen Bereichen – als zielführend erachtet. Bewusstseinsbildende Maßnahmen sollten auf die Zielgruppe der jungen, männlichen Lenker gerichtet werden, unter anderem auch im Rahmen der Fahrausbildung.