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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81058

Die Schlussentwürfe zu den TL Asphalt-StB und den ZTV Asphalt-StB Teil 1 liegen vor – Wie soll der Einsatz von temperaturabgesenkten Asphalten in der Praxis erfolgen?

Autoren N. Flottmann
H.H. Weßelborg
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt

Straße und Autobahn 75 (2024) Nr. 10, S. 887-895, 6 B, 15 Q

Der Arbeitskreis "Neufassung Vertragsbedingungen" (AK 7.1.1) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) befasst sich seit April 2015 mit einer inhaltlichen Überarbeitung der "Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (TL Asphalt-StB 07/13)" und der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13)". Parallel arbeitet der Arbeitsausschuss "Erhaltungstechnologie" (AA 7.5) an einer Aktualisierung der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 09/13)". Es ist vorgesehen, zukünftig den Bereich des "Neubaus" sowie den Bereich der "Erhaltung" als zweiteiliges Regelwerk in einer gemeinsamen ZTV Asphalt-StB zu veröffentlichen. Aufgrund der Entwicklungen zum Thema "Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole" hat der Lenkungsausschuss der Arbeitsgruppe "Asphaltbauweisen" (LA 7) im April 2023 die Entscheidung getroffen, mit Einführung der neuen Regelwerke nur noch temperaturabgesenkte Asphalte herzustellen und einzubauen. Im Rahmen der Veröffentlichung wird die zukünftige Struktur des asphalttechnologischen Regelwerks noch einmal kurz zusammengefasst. Schwerpunkt der Veröffentlichung sind jedoch Erläuterungen dazu, wie zukünftig temperaturabgesenkte Asphalte auf Basis der neuen ZTV Asphalt-StB Teil 1 in der Praxis eingesetzt werden können. Die Entscheidung, temperaturabgesenkte Asphalte zum "neuen Normalfall" zu machen, beeinflusst zukünftig die Ausschreibung von Baumaßnahmen vor allem im Zusammenhang mit den "Zweckmäßigen resultierenden Bindemittelarten und Bindemittelsorten" erheblich. Hierbei handelt es sich um die maßgeblichsten Veränderungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der asphalttechnologischen Regelwerke. Diese werden die Arbeit aller Beteiligten in den nächsten Jahren wesentlich beeinflussen.