Detailergebnis zu DOK-Nr. 81093
Wichtige Rechtsprechung zum Verkehrsrecht 2023
Autoren |
F. Koehl |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 69 (2024) Nr. 9, S. 227-239, 27 Q
Der Beitrag bietet einen Überblick über 14 bemerkenswerte verkehrsrechtliche Gerichtsentscheidungen aus dem Jahr 2023 aus den Bereichen des Verkehrsverwaltungsrechts, des Verkehrszivilrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts. Die Auswahl ist selbstverständlich subjektiv und beansprucht keine Vollständigkeit. Aus dem Verkehrsverwaltungsrecht wird zum Thema "Nachweis des Konsums harter Drogen" ausgeführt: Beim Konsum sogenannter harter Drogen (alle Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes außer Cannabis und seinen Zubereitungen) entfällt die Fahreignung unabhängig von der Häufigkeit der Einnahme, der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration, von einer Straßenverkehrsteilnahme im berauschten Zustand und unabhängig davon, ob konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit beim Betroffenen zu verzeichnen waren. Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisentziehung nach der Regelvermutung der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) bereits gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurde. Eine eidesstattliche Versicherung, in der behauptet wird, statt des Inhabers der Fahrerlaubnis sei dessen Bruder kontrolliert und mit Drogen auffällig geworden, ist nicht glaubhaft, wenn die Behauptung durch andere Dokumente widerlegt ist.