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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81095

Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr: Eine kritische Betrachtung der neuen Regelungslage, die eine Abkehr von der bisherigen Verkehrspolitik darstellt

Autoren M. Schäler
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Verkehrsdienst 69 (2024) Nr. 10, S. 261-268, 1 T, 30 Q

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) beschlossen und hiermit eine Abkehr von der bisherigen Verbotspolitik vollzogen. Zugleich wurde in § 44 KCanG festgeschrieben, dass eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzte Arbeitsgruppe bis zum 31. März 2024 den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol im Blut vorschlägt, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist. Darauf basierend folgte die fristgerechte Empfehlung der interdisziplinären Expertengruppe, die sich im Schwerpunkt auf folgende Ergebnisse reduzieren lässt: Anhebung des analytischen Grenzwerts von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml THC im Zusammenhang mit dem abstrakten Gefährdungsdelikt in § 24a StVG, absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten aufgrund der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum und Verwendung von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums. Demgegenüber hat sich der verkehrspolizeiliche Vertreter in der Expertengruppe gegen die Empfehlungen ausgesprochen und auf die Bedenken im Rahmen der Positionierungen der Innenminister und -senatoren der Länder, deren Untergremien "Unterausschuss Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung" (UA FEK) und die "Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten" (AG VPA) verwiesen. Auch der Ausschuss für Innere Angelegenheiten hat sich im Rahmen der 1046. Sitzung des Bundesrats am 05. Juli 2024 gegen den geplanten Gesetzesbeschluss ausgesprochen, da mit dem Cannabiskonsum ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgeht und das Ziel der "Vision Zero" untergraben wird.