Detailergebnis zu DOK-Nr. 81071
Sind teure Schnellstraßen in China für Unternehmen attraktiv? Erkenntnisse aus der Standortwahl von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes (Orig. engl.: Are expensive expressways in China attractive to businesses? Evidence from the location selections of manufacturing enterprises)
Autoren |
X. Wang R. Lin |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren 5.1 Autobahnen |
Transportation Research Record: Journal of the Transportation Research Board Vol. 2677, H. 5, 2023, S. 567-578, 2 B, 7 T, 22 Q. − Online-Ressource: verfügbar unter: https://journals.sagepub.com/home/trr
Die meisten Schnellstraßen in China sind gebührenpflichtig, was den Transport auf Schnellstraßen wie Autobahnen für die Unternehmen teuer macht. Die traditionelle Standorttheorie konzentriert sich nur auf Transportentfernungen und -kosten, was es schwierig macht, zu erklären, wie Schnellstraßen die Standortentscheidungen von Unternehmen beeinflussen. Diese Untersuchung geht von der Perspektive der Fahrzeiten auf Schnellstraßen aus, um zu erklären, wie mautpflichtige Schnellstraßen die Standortentscheidungen neuer Produktionsunternehmen beeinflussen. Es wurde eine digitale Karte des geografischen Informationssystems für Schnellstraßen für die Jahre 2000-2013 entwickelt. Mithilfe des Moduls für die Quelle-Ziel-Matrix wurden die Fahrtzeiten auf Schnellstraßen für 293 Städte berechnet. Regressionsmodelle für Zähldaten, einschließlich Probit-, Poisson-, nullinflationärer Poisson- und negativer Binomialregression, wurden angewandt, um den Einfluss des Autobahnbaus auf die Standortwahl neuer Produktionsunternehmen empirisch zu untersuchen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine verkürzte Fahrtzeit auf der Schnellstraße in erheblichem Maße neue Unternehmen anzieht und die Standortwahl von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes in China positiv beeinflusst. Darüber hinaus zeigt dieses Ergebnis eine erhebliche Heterogenität zwischen den verschiedenen Branchen des verarbeitenden Gewerbes.