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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81137

Umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Straßenbau

Autoren T. Merkel
Sachgebiete 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Deutscher Straßen- und Verkehrskongress vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Bonn: Vorträge und Poster. Köln: FGSV Verlag, 2024, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/29), 13 S., zahlr. Q

Bei der Erzeugung und Verarbeitung von Metallen, bei der Erzeugung von Energie und bei anderen industriellen Prozessen einerseits sowie im Zuge von Bautätigkeiten andererseits entstehen jährlich rund 260 Millionen Tonnen industrielle Nebenprodukte und mineralische Bauabfälle. Der Einsatz dieser Baustoffe im Straßenbau hat sich über viele Jahre etabliert und bewährt. Unerlässlich ist dabei die Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen, die sich aus bautechnischer Sicht und aus umwelttechnischen Fragen ergeben. Dann tragen diese Baustoffe substanziell zur Schonung natürlicher Gesteinsrohstoffe bei und reizen die ohnehin schon begrenzten Deponiekapazitäten nicht weiter aus. Hinsichtlich der Bewertung der Umweltverträglichkeit mineralischer Baustoffe haben über Jahrzehnte die Bundesländer jeweils eigene Regelungen entwickelt. Erst seit der Föderalismusreform 2006 wurde dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für diese Fragen zugesprochen und seitdem wurde intensiv an einer bundeseinheitlichen Regelung gearbeitet. Als Ergebnis dieser Diskussionen ist am 01. August 2023 die sogenannte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Die jahrelange Entwicklung der EBV hat in den vergangenen Jahren zunehmend zu Unsicherheiten geführt, inwieweit die vorher gültigen Länderregelungen noch zeitgemäß sind. Insofern ist grundsätzlich zu begrüßen, dass dieser Prozess nun zu einem Abschluss gekommen ist. Allerdings muss ein Jahr nach Inkrafttreten der EBV festgestellt werden, dass das Ziel einer verbesserten Kreislaufwirtschaft nicht erreicht wurde. Es zeigt sich deutlich, dass eine Reihe von Regelungen nachgebessert werden muss, um die EBV zum Erfolg zu führen. Seitens der FGSV wurde der Prozess über viele Jahre konstruktiv begleitet. Zum Inkrafttreten der EBV wurden ihre Vorschriften in das Regelwerk der FGSV implementiert, um die Anwendung für den Bereich des Straßenbaus zu erleichtern und auf diesem Weg zu einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft beizutragen. In gleicher Weise wird sich die FGSV in die erforderliche Nachbesserung der EBV aktiv einbringen.