Detailergebnis zu DOK-Nr. 81199
Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr − M WBR (Ausgabe 2024)
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Köln: FGSV Verlag, 2024, 59 S., 31 B, 6 T (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 245) (R 2, Regelwerke). − ISBN 978-3-86446-406-5. − Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/m-wbr
Das M WBR beinhaltet den übergeordneten Standard der Radverkehrswegweisung in Deutschland und bildet damit den Rahmen für vertiefende Regelungen in den Bundesländern. Es ist, außerhalb der amtlichen Beschilderung gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Grundlage für Planung und Betrieb von Wegweisungssystemen für den Radverkehr. Es gilt für die Neuanlage und die Erneuerung der Radverkehrswegweisung und stellt den aktuellen Stand der Technik dar. Gegenüber der Erstausgabe von 1998 konnten viele technische Fragestellungen ergänzt oder konkretisiert werden, der grundlegende Standard wird jedoch beibehalten. Die Netzplanung und die Ausgestaltung von Radverkehrsanlagen sind in den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) geregelt und orientieren sich an den "Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN). Die empfohlenen Wegweiser orientieren sich unter Berücksichtigung radverkehrsspezifischer Merkmale an den Gestaltungsgrundsätzen der "Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen“ (RWB). Im Gegensatz zur Beschilderung nach den RWB sind die in diesem Merkblatt empfohlenen Wegweiser keine amtlichen Verkehrszeichen im Sinne der StVO. Eine Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden und Grundeigentümern ist in jedem Fall erforderlich. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Wegweiser wird in einigen Ländern praktiziert und trägt so zur Klärung der Zuständigkeiten bei. Wo der Radverkehr auf eine andere Strecke abgeleitet werden soll, weil zum Beispiel eine reine Kraftfahrtstraße folgt oder die Strecke für den Radverkehr dauerhaft oder temporär nicht befahrbar ist, kann eine Radverkehrswegweisung oder Umleitungsbeschilderung gemäß StVO, VwV-StVO und der "Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen“ (RUB) zum Beispiel mit Zeichen 422 oder 442 StVO eingerichtet werden. Es handelt sich dabei nicht um eine vollständige und flächendeckende Radverkehrswegweisung im Sinne des Merkblattes.