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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81226

Erfahrungsbericht zu Versuchsstrecken mit Warmasphalt unter Verwendung von Schaumbitumen

Autoren M. Witt
A. Goldbrunner
N. Stolz
B. Stranninger
Sachgebiete 10.1 Inland
11.2 Asphaltstraßen

Straße und Autobahn 75 (2024) Nr. 11, S. 1027-1036, 2 B, 6 T, 28 Q

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern ließ durch die Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG in den Jahren 2022 und 2023 auf den Bundesautobahnen A 9 und A 96 acht Versuchsstrecken mit stetig gestuften Asphaltbinderschichten AC 22 BS SG beziehungsweise AC 16 BS SG mit Warmasphalt unter Verwendung von polymermodifizierten Schaumbitumen und 50 M.-% Asphaltgranulat und zum Vergleich eine Versuchsstrecke mit stetig gestufter Asphaltbinderschicht AC 22 BS SG mit viskositätsverändertem polymermodifiziertem Bitumen herstellen. Die Referenzstrecke wurde in konventioneller Heißasphaltbauweise hergestellt. Gegenüber der Referenzbauweise aus Heißasphalt konnte die Herstellungs- und Verdichtungstemperatur im Mittel um 30 K reduziert werden. Die Prozesssicherheit der Warmasphaltbauweise unter Anwendung der Schaumbitumentechnologie wurde nachgewiesen. Die Untersuchungsergebnisse der Kontrollprüfungen erfüllen die Anforderungen des Regelwerks. Ergänzend wurden zur Erfahrungssammlung die zusätzlichen Prüfungen gemäß dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 9/2021 durchgeführt. Die Ergebnisse lassen auf ein der Heißbauweise vergleichbares Gebrauchsverhalten schließen. Temperaturmessungen in Kombination mit zerstörungsfreien Dichtemessungen in situ zeigten, dass bei gegenüber der Heißasphaltbauweise unveränderten Einstellungen des Asphaltfertigers mit abnehmender Einbautemperatur eine geringere Vorverdichtung des Asphaltmischguts erzielt wird, mehr Walzenübergänge zur Hauptverdichtung erforderlich werden und ein kurzes Zeitfenster zur Verdichtung des Asphaltmischguts zur Verfügung steht. Bei zukünftigen Baumaßnahmen sind somit zwingend Anpassungen an das Logistik-, Einbau- und Verdichtungskonzept sowie an die Qualitätssicherungen erforderlich. Bei den im Rahmen von zwei Versuchsstrecken während des Einbaus durchgeführten Expositionsmessungen konnte der zukünftig geltende Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen nicht eingehalten werden.