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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81339

Hinweise zu Erneuerbaren Energien an Straßen außerorts (H EESa)

Autoren H. Dirnhofer
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke
1.0 Allgemeines
6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität

Deutscher Straßen- und Verkehrskongress vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Bonn: Vorträge und Poster. Köln: FGSV Verlag, 2024, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/29) 17 S., 7 B, 10 Q

Die Kommission K 6, Nachhaltigkeit der FGSV, hat beschlossen, ein Wissensdokument zu erneuerbaren Energien an Straßen zu erarbeiten. In diesem Rahmen wurden von Mitarbeitenden des Bundes, von Landesstraßenverwaltungen, aus Wissenschaft und Forschung sowie aus der Privatwirtschaft "Hinweise zu erneuerbaren Energien an Straßen außerorts“ (H EESa) erarbeitet. Der Beitrag gibt die wesentlichen Inhalte der H EESa wieder. Straßeninfrastrukturbetreiber können einen Beitrag zur Energiewende leisten, indem die Flächen entlang von Straßen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien genutzt werden. Dies erfordert in besonderem Maße das Management von Zielkonflikten (z. B. Leichtigkeit des Verkehrs versus Wartung der Energieerzeugungsanlagen) sowie eine Abwägung mit Schutzgütern (zum Beispiel Verkehrssicherheit und Umweltschutz versus Energieerzeugung). Zudem sind zahlreiche andere betriebstechnische und genehmigungsrechtliche Aspekte zu beachten. Die jetzt erarbeiteten H EESa sollen den Straßeninfrastrukturbetreibern von Bund, den Ländern bis hin zu Kommunen und Privaten wertvolle Ideen geben, um ihren Betrag zur Energiewende leisten zu können. Die H EESa sind in drei Hauptabschnitte gegliedert: Der erste Abschnitt behandelt die Erzeugung von erneuerbaren Energien entlang von Straßen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik. Es werden aber auch andere Formen der Energieerzeugung wie Windkraft und Geothermie angesprochen. Im zweiten Abschnitt werden die rechtlichen Aspekte von Energieerzeugungsanlagen an Straßen erörtert. Dieser Abschnitt kann allerdings nur den generellen rechtlichen Rahmen abstecken. Bei der Genehmigung von Anlagen ist immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen. Der dritte Abschnitt behandelt die Verwendungsmöglichkeiten von erneuerbar erzeugter Energie. Das Hauptaugenmerk sollte zuerst auf die Deckung des Eigenverbrauchs (zum Beispiel Tunnelbeleuchtung, Energiebedarf Straßenmeisterei) gerichtet sein, da hierin die größten wirtschaftlichen Potenziale liegen. Aber auch für Energie, die vor Ort nicht durch den Straßeninfrastrukturbetreiber verbraucht werden kann, gibt es attraktive Modelle um die Flächen entlang von Straßen zur wirtschaftlichen Energieerzeugung zu nutzen.