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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81371

RWBA 2023 - Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen

Autoren
Sachgebiete 5.1 Autobahnen
6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung

Dortmund: Verkehrsblatt-Verlag, 2024, 113 S., zahlr. B, Anhang

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 26/2000 wurden die Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000) bekannt gegeben. Änderungen des Straßenverkehrsrechts, technische Weiterentwicklungen und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse machten eine Fortschreibung notwendig. Die RWBA 2023 wurden von einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung der BASt erarbeitet. Die Richtlinien wurden mit dem Fernstraßen-Bundesamt und der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt. Die RWBA 2023 enthalten die Regeln für Systematik, Gestaltung und Anbringung der wegweisenden Beschilderung an Bundesautobahnen und sind für Straßen anzuwenden, die durch Zeichen 330.1 als Autobahnen gekennzeichnet sind. Die Richtlinien beziehen sich auf den Leistungsbereich der Autobahn GmbH des Bundes. Sie enthalten keine Regelungen zur Vorwegweisung und Wegweisung zur Autobahn an Anschlussstellen im nachgeordneten Straßennetz. Diese sollen in die Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) überführt werden. Bis zur Veröffentlichung der neuen RWB soll, das entsprechende Kapitel 13 der RWBA 2000 weiter angewendet werden. Es werden die Wegweisungselemente und der erforderliche Aufbau der Beschilderung sowie die allgemein geltenden Regeln für die Anordnung, Gestaltung und Bemessung der Einzelelemente beschrieben. Speziell gehen die Richtlinien auf die notwendige Beschilderung von Knotenpunkten, bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen, von Bedarfsumleitungen, Polizeidienststellen, Notrufsäulen und von Anschlussstellen ein. Ergänzt wird der Inhalt durch acht Anlagen mit 45 Muster-Regelplänen für Anschlussstellen, Autobahnkreuze und -dreiecke, Verbindungsrampen, Verteiler- und Verflechtungsstreifen und Rastanlagen sowie für Anschlussstellen mit temporärer Seitenstreifenfreigabe.