Detailergebnis zu DOK-Nr. 81723
Der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen – Eine Standortbestimmung aus Sicht der Baubranche
| Autoren |
M. Wählen S. Geruschka D. Jonas H. Steidl G. Göker |
|---|---|
| Sachgebiete |
4.2 Berufsfragen, Arbeitsschutz 9.1 Bitumen, Asphalt |
Straße und Autobahn 76 (2025) Nr. 4, S. 266-272, 6 B, 9 Q
Seit 2020 gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen in Höhe von 1,5 mg/m³, der jedoch zunächst bis Ende 2024 ausgesetzt wurde. Zur Einhaltung hat die Bau- und Asphaltbranche umfangreiche Maßnahmen entwickelt. Nicht in allen Fällen konnte der AGW dadurch eingehalten werden. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat im Mai 2024 eine Verlängerung der Aussetzfrist bis zum 31.12.2026 für den Einbau von Walzasphalt beschlossen. Für Gussasphalt und Abdichtungsarbeiten gilt der AGW jedoch bereits seit dem 1.1.2025. Seit 2024 werden bei Walzasphalt-Baustellen Messungen unter Anwendung einer verbesserten Best-Practice-Methode durchgeführt. Diese Messreihe wird im Jahr 2025 fortgesetzt. Neben dem Einsatz von temperaturabgesenktem Asphalt wird der Einsatz von Fertigern mit einer Absaugeinrichtung der 2. Generation und der Verzicht auf mineralische Trennmittel getestet. Dadurch wurden die Expositionen nochmals deutlich reduziert, sodass der KoA-Bit aktuell von einer Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts bis zum Ende der Aussetzfrist ausgeht. Die temperaturabgesenkte Bauweise stellt derzeit im Walzasphalt noch keine Regelbauweise dar. Anpassungen der technischen Vorschriften, etwa der ZTV Asphalt-StB, sind erst 2026 zu erwarten. Die Rezepturen für temperaturabgesenkte Asphalte und Absaugtechniken werden derzeit weiterentwickelt. Auch im Bereich der Bauwerksabdichtung kam es, insbesondere bei der Verarbeitung von Bitumenbahnen mit Heißbitumen und beim Einschwemmen von Dämmstoffplatten aus Schaumglas und Polyurethan mit Heißbitumen, zu Überschreitungen des Arbeitsplatzgrenzwerts. Das bisher häufig verwendete Oxidationsbitumen wurde mit der Veröffentlichung der TRGS 905 im Jahr 2020 in Deutschland als krebserzeugend der Kategorie 1B eingestuft. Es wurde durch Gießmassen aus Air-Rectified- oder Elastomerbitumen ersetzt. Allein durch die dadurch mögliche, niedrigere Verarbeitungstemperatur von unter 200 °C gegenüber bisher 230 °C bei Oxidationsbitumen konnte die Exposition für die Beschäftigten deutlich reduziert werden. Mit weiteren Maßnahmen und Effekten konnten die Expositionen so weit reduziert werden, dass der Arbeitsplatzgrenzwert eingehalten werden kann. Auf der Basis der getesteten Maßnahmen wird die Branchenlösung "Bitumenbahnen und Bitumen im Gießverfahren“ erarbeitet. Die Anpassungen an neue Verfahren und Techniken erfordern das frühzeitige Engagement und die Zusammenarbeit aller Beteiligten, einschließlich der Baustoff- und Maschinenhersteller, Auftraggeber und Bauunternehmen. Wirtschaftliche Aspekte, Qualitätsanforderungen und die Wiederverwendung von Asphalt und Bitumen müssen ebenfalls berücksichtigt werden.