Detailergebnis zu DOK-Nr. 81913
Verkehrsberuhigung in Städten und Gemeinden: Bauliche und verkehrliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung
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5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
München: ADAC e. V., 2023, 19 S., zahlr. B
Seit den 1980er-Jahren hat sich die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen abseits der Hauptverkehrsstraßen in Städten und Gemeinden etabliert. Seit den 1990er-Jahren können in zentralen städtischen Bereichen Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h, sogenannte verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche, angeordnet werden. Mittlerweile machen Tempo-30-Zonen einen Großteil des innerörtlichen Straßennetzes aus, in München beispielsweise etwa 85 Prozent. Die Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen haben sich ebenso wie die verkehrsberuhigten Bereiche seit vielen Jahren bewährt, die Verkehrsteilnehmenden sind damit vertraut. Auf Hauptverkehrsstraßen ist Tempo 30 hingegen seltener anzutreffen. Fahrradstraßen gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar schon seit über 20 Jahren, allerdings ist ihre Verbreitung erst in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Sie dienen der Bündelung des Radverkehrs und können dort eingerichtet werden, wo dieser Priorität hat oder bekommen soll. Nicht zuletzt die Coronapandemie hat die Umnutzung öffentlicher Parkplatzflächen in Parklets und Freischankflächen, letztere auch als Schanigärten bezeichnet, beschleunigt. Die dadurch geschaffenen Sitzgelegenheiten beziehungsweise zusätzlichen Sitzplätze für die Außengastronomie tragen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität bei. Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit kommt der baulichen Gestaltung eine wesentliche Rolle zu, damit sich die Verkehrsteilnehmenden intuitiv an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten halten. Auch Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung und -anzeige können eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten bewirken. Bevor Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, ist eine fundierte Analyse der Situation vor Ort durchzuführen. Auf dieser Grundlage können anschließend zielgerichtet Maßnahmen ergriffen werden, die auch die gewünschte Wirkung entfalten. Die vorliegende ADAC Broschüre bietet einen Überblick, was bei der Straßenraumgestaltung beziehungsweise -umgestaltung zu beachten ist.