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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81951

Erfahrungsbericht zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei Erdverbundkonstruktionen

Autoren B. Aulbach
M. Ziegler
D. Koppmann
Sachgebiete 7.5 Rutschungen, Erosion, Böschungssicherung, Stützmauern

Beiträge zum 19. Geotechnik-Tag in München. München: Zentrum Geotechnik, Lehrstuhl und Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik, Felsmechanik und Tunnelbau der Technischen Universität München, 2024 (Schriftenreihe Lehrstuhl und Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik, Felsmechanik und Tunnelbau), S. 87-94, 8 B, 9 Q.− Online-Ressource: Verfügbar unter: www.cee.ed.tum.de/gbft/veroeffentlichungen/schriftenreihe

Zur Sicherung von Böschungen oder Geländesprüngen, die aus Platzgründen nicht geböscht ausgeführt werden können, existieren verschiedene Varianten, die nach Eurocode 7 - Teil 1 in die Kategorien "Gewichtsstützwände", "In den Boden einbindende Wände" und "Zusammengesetze Stützkonstruktionen" eingeteilt werden können. Dabei besteht die stabilisierende Wirkung von Gewichtsstützwänden wie Schwergewichtswänden aus deren Eigengewicht beziehungsweise bei Winkelstützwänden auch aus dem Gewicht der Hinterfüllung. In den Boden einbindende Wände wie Spund-, Schlitz- oder Pfahlwände werden hingegen durch Verankerungen, Steifen und den Erdwiderstand gestützt. Zusammengesetzte Stützkonstruktionen können entweder eine Kombination aus den vorgenannten Arten wie zum Beispiel Kastenfangedämme oder aber Konstruktionen aus im Erdreich eingebrachten Sicherungselementen gegebenenfalls in Kombination mit einer starren oder flexiblen Außenhaut sein. Beispiele sind Hangverdübelungen, vernagelte Wände oder Böschungen sowie Erdverbundkonstruktionen. Das Prinzip der Erdverbundkonstruktionen und die dazu erforderlichen planerischen sowie genehmigungsrechtlichen Schritte werden im Beitrag zunächst allgemein und dann anhand zweier Beispiele beleuchtet.